Gebühren

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Eine der häufigsten Fragen, die sich Mandanten im Vorfeld stellen, ist die Frage nach den Kosten einer Steuerberatung. Pauschal lässt sich das nicht beantworten, denn jede Beratung ist in Ihrem Umfang individuell zu behandeln.

Natürlich gibt es Richtwerte und nach diesen arbeiten auch wir in unserer Kanzlei. Deshalb möchten wir Ihnen im Folgenden erklären, wie genau sich die Kosten bei einer Steuerberatung zusammensetzen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Unsere Kanzlei ist Mitglied der Steuerberaterkammer Stuttgart und unterliegt dieser in gewissem Maße Rechenschaft. Um unsere Arbeit kompetent und in Ihrem Sinne auszuführen, ist es notwendig, dass wir uns regelmäßig fortbilden und Seminare besuchen, damit unser Steuerberater-Team stets auf dem neusten Stand des Steuerrechts bleibt. 

Um überhaupt den Titel eines Steuerberaters tragen zu dürfen, bedarf es einer anspruchsvollen, bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung, die im Anschluss dazu befähigt, Mandanten beraten zu dürfen. Da diese Arbeit fundiertes Wissen und Erfahrung verlangt, sollte im Umkehrschluss eine entsprechende Vergütung unserer Leistung erfolgen. 

Dieser Qualitätsanspruch, der von mir und meinem Team erfüllt wird, hat, wie man im Volksmund so schön sagt, “seinen Preis“.

Allgemeine Gebührenordnung – StBVV

Die Basis dieser Kosten können Sie in der Steuerberatervergütungsverordnung kurz StBVV einsehen. Hier wird unterschieden zwischen Schwierigkeitsgrad, Umfang der Leistung sowie der benötigten Zeit eines Auftrages. Damit sich vor allem der Faktor Zeit in Grenzen halten kann, ist es sinnvoll, gut sortierte Unterlagen einzureichen.


Die StBVV sieht folgende Möglichkeiten vor:

Wertgebühr


Der größte Teil der Vergütung unserer täglichen Arbeit, sieht eine „Wertgebühr“ vor. Dieser Wert berechnet sich aus dem Gegenstand der beruflichen Tätigkeit und ist durch die Steuerberatervergütungsverordnung bestimmt.

Zeitgebühr


Auf einige Tätigkeiten sieht die Verordnung eine „Zeitgebühr“ von bis zu 75,00 € je angefangene halbe Stunde vor.

Pauschalvergütung


Es kann nach Absprache mit dem Mandanten eine

Pauschalvergütung vereinbart werden.

Als Steuerberater ist es uns nicht möglich,
Provisionsabrechnungen zu erstellen. Ferner wird das Honorar auch nicht aufgrund von Steuererstattungen oder Nachzahlungen ermittelt.

Eine faire und angemessene Gebührenaufstellung ist für uns als Kanzlei selbstverständlich und wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit unserer Beratung und Unterstützung ein gutes Stück Arbeit abnehmen können. Gerne können Sie für ein erstes Gespräch einen Termin bei mir und meinen Mitarbeitern vereinbaren. Wir freuen uns auf ein Erstgespräch mit Ihnen!

Sehr gute Qualität hat ihren Preis! Überzeugen Sie sich von unserer erstklassigen Betreuung und Beratung.

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